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Quartier am Kurpark - Gartenhaus - Appartement 11

Mietpreis ab 120 EUR
Anschrift 17419 - Ahlbeck (Seebad), DE
Personen max. 4

Mitten im Herzen des alten Seebades Ahlbeck wartet das neu gebaute Quartier gegenüber dem alten Kurpark nur darauf ostseehungrigen Auszeitlern mit einem exquisiten und komfortablen Domizil den ersehnten Urlaub zu verschönern. Und das in unmittelbarer Nähe zum Strand, zur Ostseeweite, zum Meeresrauschen. Nur ein paar Schritte entfernt ist das grenzenlose Meeres-Blau. Die berühmte Bäderarchitektur at its best umgibt das schmucke Ferienareal mit seinen 13 Appartements und verleiht dem Viertel mondänen Charme. Denn hier hat schon in den 1920er Jahren die Berliner Oberschicht die Sommerzeit verbracht. Das Quartier am Kurpark bietet mit seinen Zwei- und Drei-Zimmer-Appartements modernen Wohnkomfort in einem stylischen Ambiente. Jedes einzelne ist großzügig konzipiert und hat eine helle und gemütliche Atmosphäre. Die Einrichtungen sind geschmack- und stilvoll. Naturmaterialien und eine hochwertige Ausstattung zeichnen jedes einzelne Ferien-Appartement aus. In die Wohnungen in den Obergeschossen des Haupthauses gelangen Sie bequem mit dem Fahrstuhl. Alle Appartements besitzen Balkone oder Terrassen. Zur Ausstattung gehört zudem bei allen eine vollausgestattete und hochwertige Küche, ein Kamin, eine Sauna, teilweise ein separates WC oder sogar Badezimmer sowie ein Tiefgaragenstellplatz (Tiefgarageneinfahrt/Höhe 2,05 m). Aus den oberen Etagen haben Sie zum Teil Meerblick. Das an das Haupthaus angrenzende Gartenhaus verfügt über großzügig geschnittene Studios, die sich über zwei Etagen erstrecken. Wer nicht einfach nur eine Bleibe sucht, sondern sich im Urlaub mit Schönem umgeben möchte, findet im Quartier am Kurpark ein kleines Paradies auf Zeit.

Gastaufnahmebedingungen

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

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