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Villa Aquamarina Whg. 21, FAHRSTUHL, SEEBLICK

Anschrift 17419 - Ahlbeck (Seebad), DE
Personen max. 3
Kurabgabe Die in den Seebädern anfallende Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten und muss bei Anreise in bar bezahlt werden.

Die moderne Villa Aquamarina liegt in der ersten Reihe an der Strandpromenade des Seebades Ahlbeck entfernt. Zum Strand gehen Sie keine Minute. Die berühmte Ahlbecker Seebrücke sowie das Ortszentrum mit Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel, einen Bäcker sowie zahlreiche Restaurants und Boutiquen erreichen Sie in 5 Minuten zu Fuß. Im Haus befindet sich ein Fahrstuhl. Jedes der Appartements in der Villa Aquamarina verfügt über eine Terrasse bzw. einen Balkon, in einigen Appartements genießen Sie ausschnittsweisen, in einigen sogar außergewöhnlich schönen Seeblick.
Die Wohnungen der Villa Aquamarina verfügen alle über kabelgebundenes LAN (passwortgeschützt, bitte Netzwerkkabel mitbringen!) sowie einen kostenfreien Pkw-Stellplatz, tw. in der Tiefgarage. In der Tiefgarage ist Abstellraum für Fahrräder vorhanden. In der Villa Germania nebenan können Sie gegen Gebühr eine Waschmaschine und einen Trockner sowie den Saunabereich mit Solarium und Ruheraum nutzen (jeweils Münzgeräte). Einen Strandkorb am Ahlbecker Strand (nächstmöglicher Standzugang) können Sie für Ihren Urlaub in der Zeit von Mai bis September bei uns gleich mit buchen.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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