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Haus Achterwasser

Mietpreis ab 45 EUR
Anschrift 17429 - Neppermin/Usedom, DE
Personen max. 2
Kurabgabe Der Ort Neppermin ist nicht kurtaxpflichtig. Sobald Sie sich aber in einem der Seebäder aufhalten, sind Sie verpflichtet sich eine Kurkarte (Automat oder Kurverwaltung) zu holen.

Sie möchten einmal wieder dem Alltag entfliehen?
Dorthin, wo Sie Natur, Wasser und alles andere für einen erholsamen Urlaub finden?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Im neuerbauten Ferienpark in Neppermin auf der Sonneninsel Usedom. Dort erwarten Sie direkt am Achterwasser und unweit vom schönen weißen Ostseestrand unsere 12 neu erbauten Appartementhäuser und die 5 individuell gebauten Ferienhäuser!
Der Ferienpark liegt westlich am Ortsausgang Neppermin in Richtung Golfplatz – Balm inmitten einer bezaubernden leicht hügeligen Landschaft mit Wäldern und Seen direkt am Achterwasser, unweit der bekannten Kaiserbäder Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck.
Das Haus „Achterwasser“ wurde 2010 fertiggestellt. Das Dachgeschoss und das Erdgeschoss werden separat vermietet, da es zwei selbständige Einheiten sind. Auf dem Grundstück sind zwei Pkw-Stellplätze und eine große Freiterrasse vorhanden. Die große Rasenfläche bietet die Möglichkeit zum Sonnenbaden und ungestörten Relaxen. Die Erstausstattung Bettwäsche und Handtücher sind nicht im Gesamtpreis enthalten. Bei Bedarf können diese gegen Gebühr zugebucht werden.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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