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Storchennest

Anschrift 17406 - Stolpe/Usedom, DE
Personen max. 3

Appartement Nr. 52 Storchennest (85 qm) in einem der historischen Gesindehäusern des Westflügels von Schloss Stolpe, Südseite zum Haff mit Süd-Terrasse bietet Platz für 2-3 Personen, (bei Aufbettung des grossen Kuschelsofas im Erdgeschoss oder Nutzung des 3. Bettes im Schlafzimmer).

Das Appartementhaus ( 85 qm ) hat  im Erdgeschoss, mit Terrasse zum Schlosspark, einen grossen Wohn-Essbereich mit offener Küche ( inkl. Geschirrspüler ), Tages-WC und Abstellraum.

Im Obergeschoss befindet sich ein Schlafzimmer mit einem Komfortdoppelbett und einem Einzelbett.

Das großzügige Bad mit Dusche und WC  im Obergeschoss,  ist mit Haartrockner und Kosmetikspiegel ausgestattet.

Zur weiteren Ausstattung des Hauses gehören ein Flatscreen-TV, Radio, DVD-Blu-Ray-Player, Telefon und WLAN-Empfang.

Die Fenster dieses  Appartements sind komplett mit Mückengittern ausgestattet.

Ein Parkplatz ist vorhanden.

Frühstück in unserem Cafe/Bistro "3 Tageszeiten" im Landhof Stolpe ist in der Saison  zubuchbar.

Das Restaurant  "Remise" und der Bäcker liegen ca.50m entfernt.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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