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Ritter Florin

Anschrift 17406 - Stolpe/Usedom, DE
Personen max. 4

Appartement Nr. 44 Ritter Florin (74 qm) im historischen Westflügel von Schloss Stolpe Süd-Westseite mit Arkaden-Balkon, für 1-5 Personen im1. OG gelegen. Ein Aufzug ist vorhanden.

Der Balkon bietet einen unmittelbaren Blick auf Schloss und Remise.

Die komplett ausgestattete offene Küche (inkl. Geschirrspüler) bietet Platz zum gemütlichen Beisammensein und  Essen und hat einen Zugang zum Balkon. Neben dem Wohnzimmer auf der Haffseite  gibt es zwei Schlafzimmer mit Komfortdoppelbetten und einer Schlafcouch, die aufgebettet zusätzlich Platz für 2 Personen bietet.

Das Badezimmer  ist mit einer Badewanne und Dusche, WC, Haarfön und Kosmetikspiegel ausgestattet.

Das Appartement verfügt über einen Flatscreen- TV, ein Telefon, einen Kinderhochstuhl und ist mit WLAN-Empfang ausgestattet.

Ein kostenfreier Parkplatz ist vorhanden.

Frühstück in unserem Café "3 Tageszeiten" im Landhof Stolpe ist zubuchbar. Hier finden Sie auch unsere Rezeption.

Ein Bäcker und das Restaurant "Remise" sind nur ca.50m entfernt

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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