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Ahlbeck, Schloss Hohenzollern - WG 20 - OG 1

Mietpreis ab 39 EUR
Anschrift 17419 - Ahlbeck (Seebad), DE
Personen max. 2
Kurabgabe Kurtaxe ist lt. aktuell gültiger Satzung gesondert zu entrichten.

Es erwartet Sie eine gemütlich eingerichtete Ferienwohnung mit Seeblick von der Veranda aus. Die Fewo befindet sich 70m Entfernung zur Ahlbecker Strandpromenade im Schloss Hohenzollern.
Das „Schloss Hohenzollern“ ist eine restaurierte Jugendstilvilla.
Freuen Sie sich auf ein 27qm großes 2 – Zimmer-Appartement mit moderner und freundlicher Ausstattung. Es gliedert sich in einen kombinierten Wohn-Schlafraum mit Schrankbett und einer kleinen Küchenzeile. Den Essplatz finden Sie auf der verglasten Veranda, von welcher aus Sie beim Frühstück das Meer beobachten können, ein Duschbad gehört ebenso dazu. Weiterhin verfügt die Wohnung über einen PKW-Stellplatz. Im Keller des Hauses steht Ihnen ein Fahrradabstellraum zur Verfügung, sowie eine Münz-Waschmaschine und -Trockner.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche und Handtücher) steht ihnen für 2 Personen kostenfrei zur Verfügung.

Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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